Im Erbrecht geht es nicht nur darum, wer was erbt. In der Praxis entscheidet häufig eine andere Frage über erhebliche finanzielle Folgen: Wie schnell wird gehandelt? Viele erbrechtliche Ansprüche sind an strenge Fristen gebunden. Wer sie nicht kennt oder unterschätzt, verliert Rechte oder haftet plötzlich mit dem eigenen Vermögen. Das passiert jedes Jahr tausendfach.

Nachfolgend ein Überblick über besonders relevante Zeit-Fallen, die Erben und Pflichtteilsberechtigte kennen sollten:

1. Die kurze Frist zur Ausschlagung der Erbschaft

Mit Kenntnis vom Erbfall beginnt für potenzielle Erben eine der wichtigsten Fristen überhaupt. Die Erbschaft gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen wird. Ist der Erbe im Ausland oder hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass Erben zunächst davon ausgehen, „schon nichts zu erben, was Probleme macht“, oder erst nach und nach erfahren, dass erhebliche Schulden vorhanden sind. Ist die Ausschlagungsfrist abgelaufen, haften sie jedoch grundsätzlich auch für diese Verbindlichkeiten – unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Eine spätere Korrektur ist nur in Ausnahmefällen möglich.

2. Haftungsrisiken nach der Annahme der Erbschaft

Auch nach Annahme der Erbschaft besteht nur ein begrenzter zeitlicher Schutz. Das Gesetz gewährt dem Erben eine dreimonatige Schonfrist, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Nach Ablauf dieser Zeit können Nachlassgläubiger grundsätzlich unbeschränkt auf den Erben zugreifen, wenn keine weiteren Schutzmaßnahmen wie etwa eine Nachlassverwaltung beantragt wurden.

Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, läuft Gefahr, persönlich in Anspruch genommen zu werden, obwohl rechtzeitig reagiert werden könnte. Gerade bei unübersichtlichen Vermögensverhältnissen ist schnelles Handeln entscheidend.

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3. Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Enterbte Angehörige haben häufig Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht unbegrenzt. Er verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von der ihn benachteiligenden Verfügung Kenntnis erlangt hat.

In der Praxis versuchen Familien oft zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder Konflikte zu vermeiden. Währenddessen läuft jedoch die Verjährungsfrist weiter. Ist sie abgelaufen, lässt sich der Pflichtteil rechtlich nicht mehr durchsetzen – selbst dann, wenn der Anspruch dem Grunde nach eindeutig bestanden hätte.

4. Zeitdruck im Erbschaftsteuerrecht

Auch steuerlich spielt der Faktor Zeit eine erhebliche Rolle. Erben sind verpflichtet, den Erwerb beim Finanzamt anzuzeigen und innerhalb bestimmter Fristen Erklärungen abzugeben. Hinzu kommen Bewertungsstichtage, die insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen maßgeblich sind.

Verspätete oder unüberlegte Entscheidungen führen häufig dazu, dass Freibeträge, Steuerbefreiungen oder Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Das kann die Steuerlast erheblich erhöhen und ist in vielen Fällen vermeidbar.

5. Fristen bei der Anfechtung von Testamenten

Testamente können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, etwa bei Formfehlern, Testierunfähigkeit oder unzulässiger Einflussnahme. Die Anfechtungsfrist beträgt jedoch regelmäßig nur ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

Oft werden entsprechende Zweifel erst spät ernst genommen oder es wird zunächst abgewartet. Ist die Frist einmal verstrichen, bleibt selbst ein fehlerhaftes Testament wirksam.

Fazit

Viele finanzielle Nachteile im Erbrecht entstehen nicht durch falsche Entscheidungen, sondern durch zu spätes Handeln. Fristen werden übersehen, unterschätzt oder in der Annahme ignoriert, es bestehe noch ausreichend Zeit. Das Gegenteil ist häufig der Fall.

Nach Kenntnis vom Erbfall sollte daher frühzeitig geprüft werden, welche Fristen laufen und welche Schritte erforderlich sind. Eine rechtzeitige erbrechtliche Beratung kann helfen, Haftungsrisiken zu vermeiden und Ansprüche zu sichern, bevor sie unwiederbringlich verloren gehen.

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