Viele Menschen – ob Unternehmer, Selbstständige oder Privatpersonen – stehen irgendwann vor der Frage:
Sollte ich mich mit meinem steuerlichen Anliegen an einen Steuerberater wenden oder ist ein Fachanwalt für Steuerrecht die bessere Wahl?

Beide Berufsgruppen arbeiten im gleichen Themenfeld, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Während sich der Steuerberater vor allem auf die laufende steuerliche Betreuung konzentriert, bringt der Fachanwalt für Steuerrecht eine zusätzliche rechtliche Perspektive mit ein – und kann in vielen Fällen sogar mehr leisten.

 

Was macht ein Steuerberater?

Der Steuerberater ist die klassische Anlaufstelle, wenn es um alltägliche steuerliche Aufgaben geht. Er unterstützt bei der Steueroptimierung, erstellt Steuererklärungen und Jahresabschlüsse und hilft dabei, steuerliche Pflichten gegenüber dem Finanzamt fristgerecht zu erfüllen.

Typische Aufgaben eines Steuerberaters:

  • Erstellung von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen

  • Anfertigung von Jahresabschlüssen und Bilanzen

  • Durchführung der Lohn- und Finanzbuchhaltung für Unternehmen

  • Steuerliche Gestaltung, z. B. bei Investitionen oder Existenzgründungen

  • Begleitung bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt

Ein Steuerberater ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie regelmäßig Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten benötigen – sei es im privaten oder im unternehmerischen Bereich.

Was leistet ein Fachanwalt für Steuerrecht?

Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist ein zugelassener Rechtsanwalt mit nachgewiesener Spezialisierung im Steuerrecht.
Was viele nicht wissen: Ein Fachanwalt kann sämtliche Tätigkeiten übernehmen, die auch ein Steuerberater durchführt – und zusätzlich auch dort helfen, wo steuerliche Themen rechtlich komplex werden.

Typische zusätzliche Aufgaben eines Fachanwalts für Steuerrecht:

  • Steuerliche Beratung bei komplexen Gestaltungen, z. B. Unternehmensnachfolge, Umstrukturierungen oder Erbschaften

  • Einspruchs- und Klageverfahren gegen fehlerhafte Steuerbescheide

  • Vertretung vor dem Finanzgericht und in finanzgerichtlichen Verfahren

  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren (z. B. bei Steuerhinterziehung)

  • Prüfung und Gestaltung steuerlich relevanter Verträge (GmbH-Vertrag, Erbvertrag, Ehevertrag usw.)

 

Wann ist wer der richtige Ansprechpartner?

Welche Unterstützung für Sie die richtige ist, hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab:

  • Für laufende Steuererklärungen, Buchhaltung oder Standardberatung ist der Steuerberater meist die erste Wahl.

  • Sobald es jedoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt – z. B. bei Streit mit dem Finanzamt, Einsprüchen gegen Steuerbescheide oder im Steuerstrafrecht – ist ein Fachanwalt für Steuerrecht klar im Vorteil.

Auch wenn steuerliche und rechtliche Aspekte eng miteinander verknüpft sind (z. B. bei Erbschaften, Schenkungen, Unternehmensverkäufen oder GmbH-Verträgen), profitieren Sie von der juristischen Fachkompetenz und strategischen Sichtweise eines spezialisierten Anwalts.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Fazit: Fachanwalt für Steuerrecht – mehr als nur Beratung

Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann in vielen Fällen alles leisten, was ein Steuerberater bietet – und zusätzlich noch mehr.
Er verbindet steuerliches Fachwissen mit rechtlicher Handlungskompetenz, berät strategisch und kann Sie auch gerichtlich vertreten.

Gerade bei konfliktbehafteten oder komplexen steuerlichen Fragen ist diese Kombination ein klarer Vorteil. Sie erhalten eine rechtssichere, ganzheitliche und individuelle Betreuung – aus einer Hand.

Als Fachanwalt für Steuerrecht in Deggendorf unterstütze ich Sie umfassend – sei es bei der klassischen Steuerberatung, bei der Gestaltung von Kapitalanlagen, bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder bei steuerlich relevanten Vertragsgestaltungen.