Wer im Urlaub krank wird, muss schnell handeln!

Stellen Sie sich vor: Sie haben lange auf Ihren Urlaub hingefiebert – und dann schlägt eine Krankheit zu. Übelkeit, Fieber, Rückenschmerzen oder eine Grippe sorgen dafür, dass von Erholung keine Rede mehr ist. Viele Beschäftigte wissen nicht, dass eine korrekte Krankmeldung im Urlaub dafür sorgt, dass die verlorenen Urlaubstage nicht verfallen. Doch nur, wer seine Rechte kennt und schnell handelt, kann den Urlaubsanspruch sichern.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs tun müssen, wie Sie Fehler vermeiden und was bei einer Krankheit im Ausland besonders wichtig ist.

Gesetzliche Grundlage: § 9 Bundesurlaubsgesetz

Laut § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt: Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs und wird die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen, so werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet.

Voraussetzung:
Die Krankheit muss nachgewiesen und unverzüglich gemeldet werden.

Das bedeutet: Wer krank wird, kann seine Urlaubstage zurückbekommen – aber nur, wenn die entsprechenden Formalitäten eingehalten werden.

Was ist bei einer Krankmeldung im Urlaub zu beachten?

Um Ihren Urlaubsanspruch bei Krankheit zu bewahren, müssen Sie drei Dinge unbedingt tun:

1. Sofortige Krankmeldung beim Arbeitgeber

Melden Sie sich am ersten Krankheitstag krank – telefonisch, per E-Mail oder schriftlich. Es genügt nicht, einfach abzuwarten oder es „nach dem Urlaub zu klären“.

Tipp: Die Krankmeldung sollte idealerweise innerhalb weniger Stunden erfolgen.

2. Ärztliche Bescheinigung einholen (AU)

Lassen Sie sich noch am selben Tag von einem Arzt untersuchen und ein Attest über Ihre Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Dieses Attest muss lückenlos für den gesamten Krankheitszeitraum vorliegen.

Ohne ärztlichen Nachweis zählt die Zeit weiterhin als regulärer Urlaub.

3. Attest rechtzeitig übermitteln

Das Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) muss zeitnah beim Arbeitgeber eingehen – je nach betrieblicher Regelung per Post, E-Mail oder Upload im System. Auch eine digitale AU über die eAU-Schnittstelle ist heute üblich.

Krank im Ausland: Zusätzliche Pflichten beachten

Erkranken Sie im Urlaub außerhalb Deutschlands, gelten erweiterte Mitteilungspflichten:

  • Arbeitgeber: Unverzüglich informieren, wie bei Inlandsreisen.

  • Krankenkasse: Sie sind verpflichtet, Ihre Krankenkasse innerhalb von drei Tagen über die Erkrankung zu informieren (§ 5 EFZG).

  • Attest mit Übersetzung: Falls das ärztliche Attest nicht auf Deutsch vorliegt, empfiehlt sich eine Übersetzung zur besseren Nachvollziehbarkeit.

Wichtig: Bei Versäumnissen kann die AU nicht anerkannt werden – und die Urlaubstage verfallen.

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Welche Fehler kosten Urlaubstage? Häufige Fallstricke vermeiden

Verspätete Krankmeldung: Wer den Arbeitgeber erst nach dem Urlaub informiert, verliert in der Regel seinen Anspruch auf Gutschrift der Urlaubstage.

Fehlendes oder unvollständiges Attest: Ohne lückenlose Bescheinigung kein Nachweis – und damit auch keine Rückerstattung der Urlaubstage.

Nichtbeachtung bei Auslandsaufenthalt: Wird die Krankenkasse nicht informiert, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gefährdet sein.

Unklare Kommunikation: Arbeitgeber müssen genau wissen, wann und wie lange Sie krankgeschrieben sind. Unklare Angaben führen oft zu Missverständnissen.

Was passiert mit den Urlaubstagen bei Krankheit?

Erfüllen Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen (Meldung, Attest, Fristwahrung), werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gewertet. Sie gelten als arbeitsunfähig – der Urlaub bleibt bestehen und kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

In vielen Fällen ist es möglich, die verlorenen Urlaubstage direkt im Anschluss neu zu beantragen oder später im Jahr zu nutzen. Wichtig ist, die Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen.

Praxisbeispiel: Urlaub gerettet durch korrekte Krankmeldung

Ein Mandant meldete sich während seines Urlaubs in Griechenland krank. Er informierte noch am selben Tag seinen Arbeitgeber telefonisch, ließ sich vor Ort von einem Arzt untersuchen und schickte das zweisprachige Attest per E-Mail an die Personalabteilung. Nach Rückkehr wurden ihm 6 Urlaubstage gutgeschrieben – und er konnte diese später nutzen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die AU nicht anerkennt?

Kommt es zum Streit mit dem Arbeitgeber – z. B. über die Anerkennung des Attests oder die Mitteilungspflichten – empfiehlt sich eine rechtliche Beratung. In manchen Fällen ist es notwendig, Ansprüche arbeitsrechtlich durchzusetzen, etwa im Rahmen eines Widerspruchs oder einer arbeitsgerichtlichen Klage.

Fazit: Urlaub krank – Urlaub nicht verloren! So handeln Sie richtig

Wenn Sie im Urlaub krank werden, gilt: Schnelles und korrektes Handeln sichert Ihre Urlaubstage. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Sofortige Krankmeldung beim Arbeitgeber

  • Ärztliches Attest (lückenlos, formgerecht)

  • Krankenkasse informieren, wenn Sie im Ausland sind

  • Dokumentation und Nachweise gut aufbewahren

Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht oder möchten sich gegen fehlerhafte Entscheidungen Ihres Arbeitgebers wehren? Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihren vollen Urlaubsanspruch durchzusetzen.

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