Nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn – oft sind mit dem Nachlass auch Schulden verbunden. Wer nicht rechtzeitig reagiert, haftet unter Umständen mit seinem eigenen Vermögen. Deshalb gilt: Wer erbt, sollte schnell prüfen, ob eine Erbausschlagung sinnvoll ist. Gerade in Fällen mit überschuldetem Nachlass, unbekannten Vermögensverhältnissen oder familiären Konflikten ist Vorsicht geboten. Denn die Fristen sind kurz – und die Rechtsfolgen weitreichend.
Typische Fälle – Wenn Ausschlagen die bessere Wahl ist
Überschuldeter Nachlass
Die häufigste Ursache für eine Ausschlagung ist ein Nachlass, dessen Schulden höher sind als das Vermögen. Oft wissen Erben gar nicht, welche finanziellen Verpflichtungen der Verstorbene hinterlässt – etwa aus:
- Krediten oder Privatdarlehen
- Mietrückständen oder Steuerschulden
- Bürgschaften oder laufenden Gerichtsverfahren
Unklare Vermögensverhältnisse
Manche Erben erfahren von der Erbschaft nur durch das Nachlassgericht. Ohne Einsicht in Bankkonten, Grundbücher oder Schuldenlisten bleibt das Risiko unklar. Wer in solchen Fällen nicht schnell handelt, verliert die Möglichkeit zur Ausschlagung – und haftet womöglich privat.
Familiäre Konflikte oder ungewollte Pflichtteilsansprüche
Auch persönliche Gründe wie Streit in der Familie oder der Wunsch, bestimmte Personen nicht am Erbe zu beteiligen, können eine Ausschlagung sinnvoll machen – etwa, wenn andernfalls ein Pflichtteilsanspruch gegenüber nahen Angehörigen ausgelöst wird.
Form, Frist & Fehler: Worauf Erben achten müssen
Sechs-Wochen-Frist
Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen – ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Erbschaft und dem Grund der Berufung erfährt. Bei Erben im Ausland oder bei Testamentseröffnung verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Formvorschriften beachten
Die Ausschlagung ist formgebunden: Sie muss entweder notariell beurkundet oder persönlich beim Nachlassgericht erklärt werden – schriftlich reicht nicht!
Keine Rücknahme möglich
Einmal erklärt, kann die Ausschlagung nur in seltenen Ausnahmefällen widerrufen werden – etwa bei Irrtum oder Täuschung. Ein „versehentliches“ Ausschlagen kann teuer werden und sogar zum Verlust eigener Ansprüche führen.
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Praxisbeispiel: Die Schuldenfalle der Tante
Frau K. aus Deggendorf wird von ihrer Tante als Alleinerbin eingesetzt. Der Brief vom Nachlassgericht trifft ein – ohne nähere Informationen. Da sie die Tante lange nicht gesehen hat, geht Frau K. davon aus, dass sich das Erbe „schon lohnen wird“ – und sagt nichts.
Vier Monate später meldet sich eine Inkassofirma mit Forderungen über 38.000 € – und verweist auf die Haftung als Erbin. Die Ausschlagungsfrist ist längst verstrichen.
Folge:
Frau K. haftet mit ihrem eigenen Vermögen. Eine nachträgliche Ausschlagung ist ausgeschlossen. Die Schulden der Tante werden zu ihren eigenen.
Unser Tipp: Frühzeitig beraten lassen
Eine rechtzeitige und fundierte Entscheidung schützt vor Haftungsrisiken. Wer ein Erbe erhält, sollte umgehend klären:
- Gibt es Hinweise auf Schulden?
- Wie hoch ist das Vermögen tatsächlich?
- Ist eine Ausschlagung sinnvoll oder gibt es Alternativen (z. B. Nachlassverwaltung)?
Wir prüfen für Sie die Situation und unterstützen Sie bei der sicheren Gestaltung – bundesweit und persönlich.
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Fazit:
Eine Erbschaft kann zur Kostenfalle werden – wenn sie nicht rechtzeitig ausgeschlagen wird. Wer zögert oder Formalien missachtet, haftet oft ein Leben lang. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – wir stehen Ihnen zur Seite.