Fehlerhafter Steuerbescheid? Jetzt Einspruch einlegen – Frist beachten

Viele Steuerbescheide enthalten Fehler – oft zu Ihrem Nachteil. Das Finanzamt übersieht Werbungskosten, erkennt Freibeträge nicht an oder rechnet falsch.
Die Lösung: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid.
Aber Achtung: Sie haben dafür nur einen Monat Zeit.

Gründe für einen Einspruch – Wann es sich lohnt

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann bares Geld sparen. Häufige Gründe sind:

  • Nicht anerkannte Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Fortbildung, Arbeitsmittel)

  • Übersehene Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen

  • Nicht berücksichtigte Freibeträge (Kinderfreibetrag, Alleinerziehendenentlastung)

  • Abweichungen zur Steuererklärung ohne Begründung

  • Rechenfehler oder unvollständige Angaben im Steuerbescheid

Schon kleine Fehler können zu großen finanziellen Nachteilen führen. Eine anwaltliche Prüfung schafft Klarheit.

Fristen beachten – Einspruch innerhalb von 1 Monat einreichen

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen.
Dabei gilt: Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Steuerbescheid – auch wenn Sie den Brief später öffnen.

Wenn Sie zu spät reagieren, ist der Bescheid bestandskräftig – und eine Korrektur kaum noch möglich.

Form und Ablauf – So funktioniert der Einspruch

Ein Einspruch kann schriftlich oder über ELSTER erfolgen. Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift

  • Steuernummer bzw. Aktenzeichen

  • Datum des Steuerbescheids

  • Der Satz: „Gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum] lege ich Einspruch ein.“

  • Begründung (optional, aber empfehlenswert)

Sie können die Begründung nachreichen. Wir helfen Ihnen bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt – effizient und formal korrekt.

Zahlung trotz Einspruch? Aussetzung der Vollziehung möglich

Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung – das heißt: Sie müssen trotz Einspruch zahlen, es sei denn, Sie stellen einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV).

Wir prüfen, ob eine Aussetzung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist – so können Sie die Zahlung vorerst vermeiden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mandant erhält seinen Steuerbescheid – das Finanzamt erkennt seine doppelte Haushaltsführung nicht an. Nach anwaltlicher Prüfung legen wir fristgerecht Einspruch ein und reichen alle Nachweise nach.
Ergebnis: über 2.000 Euro Steuererstattung.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Unser Angebot – Ihr Einspruch in besten Händen

Als erfahrene Kanzlei für Steuerberatung in Deggendorf vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt. Wir übernehmen für Sie:

  • Fristwahrung und Einreichung des Einspruchs

  • Sorgfältige Prüfung der Steuerbescheide

  • Begründung und Kommunikation mit dem Finanzamt

  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • Ggf. Vorbereitung einer Klage vor dem Finanzgericht

Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie kompetent und individuell.

Fazit: Steuerbescheid nicht ungeprüft akzeptieren

Ein fehlerhafter Einkommensteuerbescheid kann teuer werden.
Mit einem fundierten Einspruch haben Sie gute Chancen auf Korrektur – und Steuerersparnis.
Zögern Sie nicht: Kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir kümmern uns um alles.

Mehr erfahren: Steuerberatung Deggendorf – Kanzlei Schiffner