Fehlerhafter Steuerbescheid? Jetzt Einspruch einlegen – Frist beachten
Viele Steuerbescheide enthalten Fehler – oft zu Ihrem Nachteil. Das Finanzamt übersieht Werbungskosten, erkennt Freibeträge nicht an oder rechnet falsch.
Die Lösung: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid.
Aber Achtung: Sie haben dafür nur einen Monat Zeit.
Gründe für einen Einspruch – Wann es sich lohnt
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann bares Geld sparen. Häufige Gründe sind:
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Nicht anerkannte Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Fortbildung, Arbeitsmittel)
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Übersehene Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen
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Nicht berücksichtigte Freibeträge (Kinderfreibetrag, Alleinerziehendenentlastung)
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Abweichungen zur Steuererklärung ohne Begründung
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Rechenfehler oder unvollständige Angaben im Steuerbescheid
Schon kleine Fehler können zu großen finanziellen Nachteilen führen. Eine anwaltliche Prüfung schafft Klarheit.
Fristen beachten – Einspruch innerhalb von 1 Monat einreichen
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen.
Dabei gilt: Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Steuerbescheid – auch wenn Sie den Brief später öffnen.
Wenn Sie zu spät reagieren, ist der Bescheid bestandskräftig – und eine Korrektur kaum noch möglich.
Form und Ablauf – So funktioniert der Einspruch
Ein Einspruch kann schriftlich oder über ELSTER erfolgen. Folgende Angaben sollten enthalten sein:
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Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
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Steuernummer bzw. Aktenzeichen
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Datum des Steuerbescheids
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Der Satz: „Gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum] lege ich Einspruch ein.“
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Begründung (optional, aber empfehlenswert)
Sie können die Begründung nachreichen. Wir helfen Ihnen bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt – effizient und formal korrekt.
Zahlung trotz Einspruch? Aussetzung der Vollziehung möglich
Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung – das heißt: Sie müssen trotz Einspruch zahlen, es sei denn, Sie stellen einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV).
Wir prüfen, ob eine Aussetzung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist – so können Sie die Zahlung vorerst vermeiden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mandant erhält seinen Steuerbescheid – das Finanzamt erkennt seine doppelte Haushaltsführung nicht an. Nach anwaltlicher Prüfung legen wir fristgerecht Einspruch ein und reichen alle Nachweise nach.
Ergebnis: über 2.000 Euro Steuererstattung.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Unser Angebot – Ihr Einspruch in besten Händen
Als erfahrene Kanzlei für Steuerberatung in Deggendorf vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt. Wir übernehmen für Sie:
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Fristwahrung und Einreichung des Einspruchs
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Sorgfältige Prüfung der Steuerbescheide
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Begründung und Kommunikation mit dem Finanzamt
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Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
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Ggf. Vorbereitung einer Klage vor dem Finanzgericht
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie kompetent und individuell.
Fazit: Steuerbescheid nicht ungeprüft akzeptieren
Ein fehlerhafter Einkommensteuerbescheid kann teuer werden.
Mit einem fundierten Einspruch haben Sie gute Chancen auf Korrektur – und Steuerersparnis.
Zögern Sie nicht: Kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir kümmern uns um alles.
Mehr erfahren: Steuerberatung Deggendorf – Kanzlei Schiffner