Warum das Thema immer wichtiger wird

Ob E-Mail-Postfächer, Streaming-Abos, Social Media oder Cloud-Dienste – unser Leben spielt sich zunehmend online ab. Doch was passiert mit all diesen digitalen Spuren, wenn wir sterben? Wer darf auf die Daten zugreifen? Und wie können Angehörige Verträge kündigen oder Guthaben sichern?

In diesem Beitrag erklären wir, was zum digitalen Nachlass gehört, welche Rechte Erben haben und wie Sie selbst vorsorgen können, damit Ihre digitalen Daten nicht zum rechtlichen Problem werden.

 

Was zählt zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Zugänge, Verträge und Daten, die eine Person zu Lebzeiten genutzt hat. Dazu zählen u. a.:

  • E-Mail-Konten (z. B. Gmail, GMX, Outlook)

  • Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, X, LinkedIn)

  • Streaming- und Abodienste (Netflix, Spotify, Amazon Prime)

  • Cloud-Speicher (Google Drive, iCloud, Dropbox)

  • Konten bei Online-Shops oder Zahlungsdiensten (Amazon, PayPal)

  • Kryptowährungen und NFTs

  • Eigene Webseiten oder Domains

Was viele nicht wissen: Auch diese digitalen Inhalte und Konten gehen grundsätzlich auf die Erben über – wie jedes andere Vermögen auch.

 

Rechtliche Grundlage: Erben übernehmen auch digitale Verträge

Nach deutschem Erbrecht (§ 1922 BGB) treten Erben in sämtliche Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein. Dazu gehören auch digitale Verträge und Benutzerkonten. Das wurde durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 2018) bestätigt: Erben haben das Recht auf Zugang zu Online-Konten, inklusive gespeicherter Inhalte wie Nachrichten oder Dateien.

Wichtig: Online-Dienstleister dürfen den Zugang nicht ohne triftigen Grund verweigern. In der Praxis verlangen viele jedoch Nachweise wie einen Erbschein oder eine Sterbeurkunde.

 

Was Angehörige nach dem Todesfall tun sollten

1. Digitale Spuren sichern

Zunächst sollten Angehörige prüfen, welche Dienste und Konten der Verstorbene genutzt hat. Hinweise geben z. B.:

  • E-Mail-Postfächer

  • Browser-Verlauf

  • Geräte (Laptop, Smartphone)

  • Kontoauszüge mit Abobuchungen

2. Laufende Verträge kündigen

Abos und Mitgliedschaften (z. B. bei Netflix, Amazon oder Spotify) verursachen weiterhin Kosten, wenn sie nicht aktiv gekündigt werden. Erben sollten schnell handeln, um unnötige Gebühren zu vermeiden.

3. Guthaben sichern

In vielen Fällen bestehen noch digitale Vermögenswerte – z. B. in Form von PayPal-Guthaben, Online-Shop-Gutschriften oder Kryptowährungen. Auch diese gehören zur Erbmasse und sollten dokumentiert und übertragen werden.

4. Social-Media-Konten verwalten

Facebook, Instagram und andere Plattformen bieten die Möglichkeit, Konten in einen Gedenkzustand zu versetzen oder sie löschen zu lassen. Auch hier ist meist ein Nachweis der Erbenstellung nötig.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Praxisbeispiel: Wenn der digitale Nachlass zum Problem wird

Beispiel: Paul M., 42 Jahre alt, stirbt plötzlich. Seine Ehefrau ist Alleinerbin. Sie entdeckt:

  • eine aktive iCloud mit Familienfotos,

  • mehrere Social-Media-Profile,

  • laufende Abos bei Netflix und Amazon,

  • ein PayPal-Konto mit 800 € Guthaben,

  • ein Krypto-Wallet mit nicht dokumentierten Zugangsdaten.

Während sie Netflix und Amazon nach Vorlage der Sterbeurkunde kündigen kann, bleiben iCloud und das Krypto-Wallet problematisch – denn Apple verlangt weitere Nachweise, und das Wallet ist ohne Passphrase unzugänglich. Teile des digitalen Nachlasses sind dadurch dauerhaft verloren.

Fazit: Auch wenn die Erben rechtlich Anspruch auf alles haben – ohne Vorsorge und Dokumentation kann der Zugang praktisch unmöglich sein.

 

Wie man digital vorsorgt – 4 einfache Maßnahmen

Passwörter sichern
Nutzen Sie einen Passwortmanager und hinterlegen Sie einen Notfallzugang für eine Vertrauensperson.

Liste wichtiger Online-Konten erstellen
Diese kann analog oder digital gespeichert werden – z. B. im Safe oder als Anhang zum Testament.

Vollmacht für digitale Angelegenheiten
Erweitern Sie Ihre Vorsorgevollmacht um digitale Dienste und Zugänge.

Tools der Anbieter nutzen
Plattformen wie Google oder Facebook bieten Funktionen für den Todesfall (z. B. „Kontoinaktivitäts-Manager“, Nachlasskontakt).

 

Fazit: Digitale Vorsorge ist heute Pflicht

Der digitale Nachlass betrifft heute fast jede Familie – ob durch Social-Media-Profile, laufende Verträge oder gespeicherte Daten. Ohne Regelung bleiben Erben oft ratlos oder geraten in langwierige Auseinandersetzungen mit Anbietern.

Mit etwas Vorbereitung können Sie dafür sorgen, dass Ihre Daten nach dem Tod in guten Händen sind – und Ihren Angehörigen rechtliche und emotionale Belastungen erspart bleiben.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!