Verstirbt ein Mensch und hinterlässt mehrere Erben, entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Vielen Beteiligten ist zunächst gar nicht bewusst, welche rechtlichen Folgen diese Situation mit sich bringt. Häufig gehen Erben davon aus, dass jeder seinen „Anteil“ am Nachlass erhält und frei darüber verfügen kann. Tatsächlich funktioniert eine Erbengemeinschaft jedoch anders – und gerade daraus ergeben sich in der Praxis nicht selten Schwierigkeiten.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn mehrere Kinder ihre Eltern beerben oder wenn ein Testament mehrere Personen als Erben einsetzt.
Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass automatisch auf die Erben über. Der Nachlass wird jedoch zunächst nicht aufgeteilt. Stattdessen gehört er zunächst allen Erben gemeinsam.
Das bedeutet: Einzelne Vermögensgegenstände – etwa eine Immobilie, ein Bankkonto oder ein Fahrzeug – stehen nicht einer einzelnen Person zu. Vielmehr sind sämtliche Erben gemeinsam Eigentümer des gesamten Nachlasses. In rechtlicher Hinsicht spricht man davon, dass die Miterben „zur gesamten Hand“ Eigentümer sind.
Jeder einzelne Miterbe hat daher lediglich einen Anteil am gesamten Nachlass, der sich nach seiner jeweiligen Erbquote richtet. Über einzelne Gegenstände aus dem Nachlass kann ein Miterbe grundsätzlich nicht alleine verfügen.
Ziel der Erbengemeinschaft: die Aufteilung des Nachlasses
Die Erbengemeinschaft ist rechtlich nicht darauf angelegt, dauerhaft zu bestehen. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, den Nachlass irgendwann unter den Miterben aufzuteilen. Dieser Vorgang wird als Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bezeichnet.
Solange diese Aufteilung jedoch noch nicht erfolgt ist, müssen die Erben den Nachlass gemeinsam verwalten. Entscheidungen über Vermögenswerte aus dem Nachlass können deshalb häufig nur gemeinsam getroffen werden. Genau diese gemeinsame Entscheidungsstruktur führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten.
Entscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft
Im Alltag müssen Miterben häufig gemeinsam darüber entscheiden, wie mit dem Nachlass umgegangen werden soll. Dabei kann es beispielsweise um die Verwaltung einer Immobilie, die Auflösung von Konten oder den Verkauf einzelner Vermögensgegenstände gehen.
Viele Entscheidungen können nicht von einer einzelnen Person getroffen werden. Gerade bei wichtigen Maßnahmen – etwa beim Verkauf einer Immobilie – ist in der Regel die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Bereits ein einzelner Miterbe kann eine solche Entscheidung also verhindern.
Diese Situation führt häufig dazu, dass eine Erbengemeinschaft über einen längeren Zeitraum bestehen bleibt, obwohl einzelne Erben eine schnelle Aufteilung des Nachlasses bevorzugen würden.
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Typische Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft
In der anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass Erbengemeinschaften ein erhebliches Konfliktpotenzial mit sich bringen. Besonders häufig entstehen Streitigkeiten in bestimmten Konstellationen.
Ein typischer Streitpunkt betrifft Immobilien, die Teil des Nachlasses sind. Während ein Miterbe das Elternhaus möglichst verkaufen möchte, möchte ein anderer es behalten oder selbst nutzen. Da grundlegende Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen, können solche unterschiedlichen Vorstellungen schnell zu Blockaden führen.
Auch die Nutzung einzelner Nachlassgegenstände führt immer wieder zu Spannungen. Wenn beispielsweise ein Miterbe allein in einer geerbten Immobilie lebt oder ein Fahrzeug nutzt, empfinden andere Miterben dies häufig als ungerecht.
Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Konflikten bei der Verwaltung des Nachlasses. Manche Miterben fühlen sich nicht ausreichend informiert oder haben Zweifel daran, ob sämtliche Vermögenswerte vollständig offengelegt wurden. Gerade wenn größere Vermögenswerte oder Immobilien Teil des Nachlasses sind, können solche Situationen schnell zu ernsthaften Streitigkeiten führen.
Beispiel aus der Praxis
Wie konfliktanfällig eine Erbengemeinschaft sein kann, zeigt sich häufig in der anwaltlichen Praxis.
Ein typisches Beispiel ist folgender Fall: Nach dem Tod der Mutter erben drei Geschwister gemeinsam ein Einfamilienhaus. Während eine Tochter das Haus möglichst bald verkaufen möchte, würde der Bruder gerne selbst in das Haus einziehen und das Elternhaus behalten. Die dritte Schwester ist unsicher und möchte zunächst keine Entscheidung treffen.
Da alle drei Geschwister gemeinsam Eigentümer der Immobilie sind, kann keiner von ihnen allein über das Haus verfügen. Der geplante Verkauf scheitert deshalb zunächst am fehlenden Einverständnis. Gleichzeitig fallen weiterhin laufende Kosten für Grundsteuer, Versicherungen und Instandhaltung an, über deren Aufteilung ebenfalls Uneinigkeit besteht.
Solche Situationen führen nicht selten dazu, dass eine Erbengemeinschaft über viele Jahre hinweg bestehen bleibt oder schließlich sogar eine gerichtliche Teilungsversteigerung beantragt wird.
Möglichkeiten zur Auflösung einer Erbengemeinschaft
Da eine Erbengemeinschaft grundsätzlich auf ihre Auflösung ausgerichtet ist, hat jeder Miterbe das Recht, eine Aufteilung des Nachlasses zu verlangen.
In der Praxis gibt es unterschiedliche Wege, eine Erbengemeinschaft zu beenden. Häufig werden Vermögenswerte verkauft und der Erlös anschließend entsprechend der Erbquoten unter den Erben aufgeteilt. In anderen Fällen übernimmt ein Miterbe einzelne Vermögensgegenstände – beispielsweise eine Immobilie – und zahlt die übrigen Erben aus.
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt als letztes Mittel auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Teilungsversteigerung. Dabei wird eine Immobilie öffentlich versteigert und der Erlös anschließend unter den Miterben verteilt. Diese Lösung ist jedoch häufig wirtschaftlich nachteilig und verschärft familiäre Konflikte zusätzlich.
Fazit
Die Erbengemeinschaft ist eine häufige, aber nicht selten konfliktbeladene Situation im Erbrecht. Da der gesamte Nachlass zunächst allen Erben gemeinsam gehört, können viele Entscheidungen nur gemeinschaftlich getroffen werden. Unterschiedliche Interessen der Beteiligten führen daher in der Praxis immer wieder zu Spannungen oder sogar langwierigen Streitigkeiten.
Um Konflikte möglichst zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, frühzeitig über eine klare Aufteilung des Nachlasses nachzudenken und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
