1. Einleitung
Das Berliner Testament ist eine beliebte Gestaltungsmöglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die ihren Nachlass gemeinsam regeln wollen. Es sichert den länger lebenden Partner finanziell ab, kann aber auch Nachteile mit sich bringen, insbesondere in steuerlicher Hinsicht. Eine interessante Lösung, um den Nachlass optimal zu gestalten und steuerliche Belastungen zu minimieren, ist das sogenannte Supervermächtnis. Dieser Artikel erklärt, wie das Berliner Testament funktioniert, welche Nachteile es mit sich bringen kann und wie das Supervermächtnis helfen kann, eine steueroptimierte Erbfolge zu erreichen.
2. Berliner Testament – Was ist das?
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Darin setzen sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des länger lebenden Partners erben die Kinder (oder weitere Erben). Ziel des Berliner Testaments ist es, den überlebenden Partner finanziell abzusichern und sicherzustellen, dass der Nachlass letztlich den gemeinsamen Kindern zugutekommt.
Hauptmerkmale des Berliner Testaments:
2.1. Gegenseitige Einsetzung als Alleinerben: Jeder Ehepartner oder Lebenspartner erbt den gesamten Nachlass des Erstversterbenden.
2.2. Schlusserben: Die gemeinsamen Kinder erben nach dem Tod des länger lebenden Partners.
Das Berliner Testament bietet eine einfache und klare Regelung des Nachlasses, ist aber in steuerlicher Hinsicht nicht immer vorteilhaft, da es hohe Steuerbelastungen mit sich bringen kann.
3. Nachteile des Berliner Testaments
Trotz der Popularität des Berliner Testaments kann diese Form des Testaments erhebliche steuerliche Nachteile haben:
3.1. Doppelte Erbschaftsteuer: Der Nachlass wird zweimal besteuert: erst beim Tod des ersten Partners und dann erneut, wenn der überlebende Partner verstirbt und das Erbe auf die Kinder übergeht. Das bedeutet, dass der Freibetrag für Kinder (400.000 Euro pro Kind) bei der ersten Erbschaft ungenutzt bleibt, da die Kinder erst nach dem Tod des länger lebenden Partners erben.
3.2. Starre Bindungswirkung: Das Berliner Testament bindet beide Ehepartner stark an die testamentarischen Regelungen, auch wenn sich die Lebensumstände nach dem Tod des ersten Partners ändern. Der überlebende Partner kann das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern.
3.3. Pflichtteilsansprüche der Kinder: Auch wenn die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile als Erben eingesetzt werden, haben sie beim Tod des ersten Elternteils einen Pflichtteilsanspruch. Das kann zu finanziellen Belastungen des überlebenden Partners führen, der möglicherweise liquide Mittel aufbringen muss, um die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.
4. Lösung – Das Supervermächtnis
Das Supervermächtnis kann eine Lösung für die genannten Nachteile des Berliner Testaments bieten. Es ist eine besondere Art des Vermächtnisses, bei dem die Kinder bereits beim Tod des ersten Elternteils Vermögenswerte erhalten, ohne jedoch als Erben aufzutreten. Dadurch können sie ihre Freibeträge geltend machen und die steuerliche Belastung wird insgesamt gesenkt. Das Supervermächtnis erlaubt es, den Pflichtteilsanspruch der Kinder zu umgehen und trotzdem den Nachlass bereits zu verteilen.
Vorteile des Supervermächtnisses:
4.1. Steuerliche Optimierung: Da die Kinder durch das Vermächtnis bereits Vermögenswerte erhalten, kann der Freibetrag genutzt werden und eine Doppelbesteuerung vermieden werden.
4.2. Flexibilität für den überlebenden Partner: Der überlebende Partner bleibt Alleinerbe und kann den Nachlass weiterhin nutzen, ohne durch hohe Steuerlasten oder Pflichtteilsansprüche belastet zu werden.
4.3. Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen: Durch das Supervermächtnis kann der überlebende Ehepartner abgesichert werden, ohne dass Pflichtteilsansprüche der Kinder geltend gemacht werden müssen.
Beispiele
Um die Vorteile des Supervermächtnisses zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Szenarien:
Beispiel 1: Berliner Testament ohne Supervermächtnis
Friedrich und Hanna haben ein Vermögen von 800.000 Euro und ein Berliner Testament ohne Supervermächtnis. Nach dem Tod von Friedrich erbt Hanna alles, sodass beim Erbfall keine Freibeträge der Kinder genutzt werden. Beim Tod von Hanna geht das gesamte Erbe auf die Kinder über, die nun 400.000 Euro pro Kind vererbt bekommen, was eine hohe Steuerlast mit sich bringt.
Beispiel 2: Berliner Testament mit Supervermächtnis
In diesem Beispiel haben Friedrich und Hanna ein Berliner Testament mit einem Supervermächtnis zugunsten ihrer beiden Kinder eingerichtet. Beim Tod von Friedrich erhalten die Kinder durch das Supervermächtnis bereits Vermögenswerte im Wert von 400.000 Euro (jeweils 200.000 Euro), was ihren Freibeträgen entspricht und steuerfrei bleibt. Hanna bleibt Erbin des restlichen Vermögens und kann das verbleibende Vermögen weiter nutzen. Beim Tod von Hanna wird dann der Freibetrag erneut geltend gemacht, wodurch sich die Steuerlast für die Kinder deutlich reduziert.
5. Fazit
Das Berliner Testament mit einem Supervermächtnis ist eine geschickte erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeit, um einerseits den überlebenden Partner finanziell abzusichern und andererseits steuerliche Belastungen zu minimieren. Es ermöglicht, die steuerlichen Freibeträge der Kinder bereits beim ersten Erbfall zu nutzen, ohne dass die Kinder unmittelbar Erben werden. Die Kombination aus Berliner Testament und Supervermächtnis kann die Steuerlast bei großen Vermögen erheblich senken und gleichzeitig die finanzielle Flexibilität des überlebenden Partners erhalten. Vor allem bei größeren Nachlässen oder bei Immobilienbesitz kann sich die Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater lohnen, um die beste Strategie zur Vermögensübertragung zu entwickeln.
Dieser Rechtstipp ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung und bietet lediglich einen ersten Ausblick auf entsprechende Fragestellungen.