Zum 1. Januar 2025 treten in Deutschland wichtige Änderungen im Bereich des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge in Kraft, die Familien finanziell entlasten sollen.
1. Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge
- Kindergeld: Der monatliche Betrag steigt von bisher 250 Euro auf 255 Euro pro Kind.
- Kinderfreibetrag: Der steuerliche Freibetrag wird um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil erhöht. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 4.800 Euro pro Elternteil bzw. 9.600 Euro pro Kind.
2. Bedeutung des zu versteuernden Einkommens
Das zu versteuernde Einkommen spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge für Eltern finanziell vorteilhafter sind. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch, welche Option für die Steuerpflichtigen günstiger ist.
- Kindergeld: Wird monatlich ausgezahlt und bietet insbesondere Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen eine direkte finanzielle Unterstützung.
- Kinderfreibetrag: Wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was die Steuerlast mindert. Für Familien mit höherem Einkommen kann der Freibetrag vorteilhafter sein, da die Steuerersparnis den Betrag des Kindergeldes übersteigen kann.
Beispielsweise ergibt sich für ein Elternpaar mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von über 80.000 Euro ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld.
3. Gestaltungsmöglichkeiten zur Senkung des zu versteuernden Einkommens
Eltern können durch bestimmte Maßnahmen ihr zu versteuerndes Einkommen senken und somit von den steuerlichen Vorteilen profitieren:
- Werbungskosten: Arbeitnehmer können berufsbedingte Ausgaben, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgehen, geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Fortbildungskosten, Fahrtkosten oder Arbeitsmittel.
- Betriebsausgaben bei Selbstständigen: Selbstständige können betriebliche Ausgaben, wie Büromaterial, Reisekosten oder Fachliteratur, steuerlich absetzen. Eine sorgfältige Dokumentation und Nachweisführung sind hierbei essenziell.
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Dazu gehören unter anderem Spenden, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen oder Krankheitskosten, die das zu versteuernde Einkommen mindern können.
4. Strategien für Selbstständige
Selbstständige haben zusätzliche Möglichkeiten, ihr zu versteuerndes Einkommen zu optimieren:
- Investitionen: Durch gezielte Investitionen in betriebliche Ausstattung können Abschreibungen genutzt werden, um das Einkommen zu senken.
- Gewinnverlagerung: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, Gewinne in Jahre mit niedrigerem Einkommen zu verlagern, um von progressiven Steuersätzen zu profitieren.
- Private Vorsorge: Beiträge zur privaten Altersvorsorge können als Sonderausgaben abgesetzt werden und somit die Steuerlast mindern.
5. Fazit
Die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen bieten Familien finanzielle Entlastungen. Durch gezielte Maßnahmen zur Senkung des zu versteuernden Einkommens können Eltern zusätzlich profitieren. Es ist empfehlenswert, individuelle Gestaltungsmodelle mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu besprechen, um die optimale steuerliche Förderung für die Familie zu erreichen.
Dieser Rechtstipp ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung und bietet lediglich einen ersten Ausblick auf entsprechende Fragestellungen.