Ein Arbeitszeugnis ist weit mehr als eine formale Bestätigung – es beeinflusst maßgeblich die berufliche Zukunft. Ob Berufseinsteiger:in oder langjährige Fachkraft: Wer das Unternehmen verlässt, sollte genau prüfen, was im Zeugnis steht. Denn nicht jede Formulierung sagt das aus, was sie vorgibt.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitszeugnis – kurz und verständlich zusammengefasst.

 

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis bestätigt die Dauer und Art eines Beschäftigungsverhältnisses. Je nach Zeugnisart werden auch Leistungen und Verhalten beurteilt. Es dient als Empfehlung für künftige Arbeitgeber:innen – und kann bei Bewerbungen entscheidend sein.

 

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Einfaches Arbeitszeugnis:

  • Enthält Angaben zur Beschäftigungsdauer und Tätigkeit

  • Keine Bewertung von Leistung oder Verhalten

Qualifiziertes Arbeitszeugnis:

  • Enthält zusätzlich eine Bewertung von Arbeitsleistung und Sozialverhalten

  • In der Praxis die gängige und meist gewünschte Form

 

Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?

Jede:r Arbeitnehmer:in hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis – egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder befristet.
Rechtsgrundlage: § 109 Gewerbeordnung (GewO).
Wichtig: Auf Verlangen muss ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden.

 

Inhalt und Form: Was gehört ins Arbeitszeugnis?

Pflichtangaben:

  • Persönliche Daten

  • Beschäftigungsdauer

  • Tätigkeitsbeschreibung

  • Leistungsbeurteilung (bei qualifiziertem Zeugnis)

  • Sozialverhalten

  • (Optionale) Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen

Unzulässig sind:

  • Hinweise auf Krankheit, Elternzeit, Abmahnungen oder Kündigungsgründe

  • Negative Andeutungen oder verschlüsselte Kritik

Formale Anforderungen:

  • Klar und verständlich formuliert

  • Keine handschriftlichen Änderungen

  • Auf Firmenbriefpapier und maschinell erstellt

  • Unterschrieben von einer ranghohen Person (z. B. Geschäftsführung)

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Formulierung Was gemeint ist
„Er bemühte sich stets, den Anforderungen gerecht zu werden.“ Hat sich bemüht – aber ohne Erfolg (Note 5)
„Sie erledigte ihre Aufgaben mit Fleiß und Interesse.“ Freundlich, aber wenig kompetent
„Er erfüllte die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“ Durchschnittlich (Note 3)
„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ Sehr gute Leistung (Note 1)

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das Zeugnis professionell prüfen – z. B. durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Zeugnis zu schlecht? Das können Sie tun

Falls Ihr Zeugnis unvollständig, unzutreffend oder zu negativ ausfällt:

Korrektur verlangen – schriftlich und konkret.

Eigene Formulierung vorschlagen – das ist zulässig und oft hilfreich.

Gerichtliche Klärung – bei Uneinigkeit kann der Zeugnisanspruch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Wichtig: Bei negativen Bewertungen muss der Arbeitgeber im Streitfall oft belegen, warum diese gerechtfertigt sind.

 

Fristen und Verjährung

  • Ausschlussfristen: Häufig 3 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (abhängig vom Vertrag oder Tarifvertrag).

  • Verjährung: In der Regel nach 3 Jahren (§ 195 BGB).

  • Empfehlung: Zeugnis möglichst direkt nach dem Ausscheiden einfordern und prüfen.

 

Fazit: Ihr gutes Recht auf ein faires Zeugnis

Ein qualifiziertes, wohlwollendes und gleichzeitig ehrliches Arbeitszeugnis ist ein zentraler Baustein für Ihre weitere Karriere. Achten Sie auf die Formulierungen, holen Sie im Zweifel juristischen Rat ein – und fordern Sie Ihr gutes Recht ein.

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