Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht – Was Erben jetzt wissen sollten

Erben wird zunehmend zur steuerlichen Herausforderung. Die aktuell geltenden Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden seit dem Jahr 2009 nicht angepasst – trotz deutlich gestiegener Immobilienwerte und Lebenshaltungskosten.

Vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvF 1/23) liegt nun ein Verfahren, das möglicherweise zu grundlegenden Änderungen führen könnte. Im Fokus: die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Erbschaftsteuerregelungen.

 

Warum die geltenden Freibeträge problematisch sind

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sieht derzeit folgende Freibeträge vor:

  • 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

  • 400.000 Euro für Kinder

  • 200.000 Euro für Enkel (bei verstorbenen Eltern)

  • 20.000 Euro für sonstige Erben (z. B. Geschwister, Lebensgefährten, Freunde)

Diese Beträge mögen auf den ersten Blick großzügig wirken – doch gerade in Ballungsräumen reichen sie oft nicht aus, um den Wert selbst einfacher Immobilien abzudecken. Immer häufiger geraten Erben durch den rein steuerlichen Wert des Nachlasses in eine finanzielle Belastung, obwohl kein tatsächlicher Vermögenszuwachs spürbar ist.

 

Worum geht es in der Verfassungsbeschwerde?

Die Beschwerde wurde von mehreren Bundesländern eingereicht. Ihre zentralen Argumente:

  • Die Freibeträge wurden seit über 15 Jahren nicht mehr angepasst.

  • Die Inflation und die massive Preisentwicklung – insbesondere bei Immobilien – bleiben unberücksichtigt.

  • Kleine und mittlere Erbschaften werden dadurch unangemessen stark besteuert.

  • Es fehlt eine gesetzlich vorgesehene, regelmäßige Dynamisierung der Freibeträge.

  • Die Steuerfreiheit für das Familienheim wird durch Bewertungsmethoden oft unterlaufen.

Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob das derzeitige System gegen den Gleichheitsgrundsatz oder das Übermaßverbot verstößt.

 

Mögliche Folgen einer Entscheidung aus Karlsruhe

Auch wenn eine Entscheidung noch aussteht, könnte das Urteil weitreichende Konsequenzen für Erben, Schenkende und deren steuerliche Gestaltung haben:

  • Gesetzgeberische Neuregelung der Freibeträge

  • Einführung einer automatischen Anpassung an Preis- und Einkommensentwicklung

  • Neue Gestaltungsoptionen für geplante Vermögensübertragungen

Eine rückwirkende Steuerentlastung ist jedoch eher unwahrscheinlich. Vielmehr ist mit Änderungen für künftige Erbschaften und Schenkungen zu rechnen.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Beispiel: Wenn das Familienhaus zur Steuerlast wird

Ein Kind erbt das allein genutzte Elternhaus. Der Marktwert liegt bei 600.000 Euro, der Freibetrag bei 400.000 Euro. Die Differenz von 200.000 Euro unterliegt der Erbschaftsteuer – selbst wenn das Kind das Haus selbst nutzen möchte und es nicht veräußert werden soll.

Solche Konstellationen führen oft zu unerwarteten Steuerforderungen, die nur durch Kreditaufnahme oder Verkauf gedeckt werden können.

 

Unsere Empfehlung: Frühzeitig handeln – rechtssicher planen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte Reformen anstoßen. Unabhängig davon gilt schon heute: Wer frühzeitig plant, kann steuerliche Belastungen minimieren. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:

  • Welche Steuerlast entsteht im Erbfall oder bei einer Schenkung?

  • Wie lassen sich Freibeträge durch geschickte Gestaltung besser ausschöpfen?

  • Welche Strategien sind steuerlich sinnvoll (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauchmodelle)?

  • Welche Entwicklungen im Steuerrecht sollten Sie bei Ihrer Nachlassplanung bereits jetzt berücksichtigen?

Wir beraten Sie individuell, diskret und mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht.

 

Fazit

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betrifft nicht nur vermögende Familien, sondern zunehmend auch durchschnittliche Haushalte. Die Entscheidung könnte eine Neuausrichtung der Erbschaftsteuer einleiten – möglicherweise mit Vorteilen für viele Betroffene. Wer sich rechtzeitig informiert und professionell beraten lässt, ist auf der sicheren Seite.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!